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ProfilDie Rechtsanwälte Dr. Bernhard und Alice Schulze-Hagen führen in 3. Generation eine traditionell für den gewerblichen und privaten Mittelstand ausgerichtete Anwaltskanzlei in Düsseldorf fort. Wir bieten unseren Mandanten die Zuordnung zu festen Ansprechpartnern, um so ein auf Dauer angelegtes wechselseitiges Vertrauensverhältnis entwickeln und aufbauen zu können. Gegründet 1919 durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Geile hat die Kanzlei immer eine starke Verbindung zu Unternehmen/Selbständigen der Region unterhalten und diese durch eine konsequente, an den konkreten Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtete Spezialisierung gestärkt. Dr. Schulze-Hagen sen. orientierte seit 1954 seinen Schwerpunkt am Beratungsbedarf der hiesigen Landwirtschaft. Seitdem verfügt die Anwaltskanzlei über eine anerkannte Beratungskompetenz im Handelsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Landwirtschaftsrecht. Diese Spezialisierung setzte Dr. Bernhard Schulze-Hagen jun. fort und baute sie aus; eine weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Mit dem Eintritt von Rechtsanwältin Alice Schulze-Hagen im Jahre 1983 gelang es, nicht zuletzt durch den Erwerb der entsprechender Fachanwaltsqualifikation, auch eine Beratungskompetenz im Familienrecht anzubieten. Für Unternehmen wie auch Einzelmandanten betreut sie, unterstützt durch eine professionelle EDV, das komplette Mahnwesen unter Einschluss der Forderungseintreibung (Inkasso). Die Rechtsanwälte Schulze-Hagen gehören der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an und sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland an allen Gerichten I. und II. Instanz in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
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